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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21   

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https://dejure.org/2021,18078
OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21 (https://dejure.org/2021,18078)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2021 - 5 S 15.21 (https://dejure.org/2021,18078)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 5 S 15.21 (https://dejure.org/2021,18078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 125 Abs 2 BauGB, § 129 Abs 1 BauGB, § 8 BauNVO, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB
    Herstellung einer Erschließungsanlage im unbeplanten Innenbereich; Einwand der Überdimensionierung der Erschließungsanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 125 Abs 2 BauGB, § 129 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 8 BauNVO
    Erschließungsbeitrag; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Erschließungsanlage; unwirksamer Bebauungsplan; planersetzende Erwägungen; Herstellung vor dem 3. Oktober 1990 (verneint); Verwirkung (verneint); bauplanungsrechtliche Einordnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2007 - 9 C 5.06 -, juris, angenommen, dass danach eine Straße im Beitrittsgebiet in jedem Fall einen Mindeststandard erfüllen müsse, um annehmen zu können, sie sei bereits vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt worden.

    Erforderlich sei danach ein Mindestmaß bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen könne), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickern lassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermögliche (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2007, a.a.O., juris Rn. 40).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Ist die Zustimmung nicht bis zum 31. Dezember 1997 erteilt worden, ist sie auch nicht mehr erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Der Vorwurf der Beschwerde, dass nach der ursprünglichen Plankonzeption und Abwägung die Herstellung einer (beitragsfinanzierten) öffentlichen Straße nicht vorgesehen gewesen sei und nachträglich eine (nicht planakzessorische) fiktive Abwägung stattgefunden habe, nach der das Vorhaben stattdessen "als Außenbereichsvorhaben nach § 125 Abs. 2 BauGB finanziert werden könne", übersieht, dass § 125 Abs. 2 BauGB für die gemeindliche Abwägungsentscheidung kein förmliches Verfahren verlangt und eine solche - wie vom Verwaltungsgericht angenommen und insoweit von der Beschwerde nicht substanziiert in Frage gestellt - auch zusammen mit dem Bauprogramm planersetzend getroffen werden kann (VGH Mannheim, Urteil vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 - juris Rn. 37; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, 14. Aufl. 2019, BauGB § 125 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Der Gemeinde war es unbenommen, die Abwägung auf die in Rede stehende Erschließungsanlage zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 77.88 - juris Rn. 11 zur gemeindlichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit § 125 Abs. 2 Satz 3 BauGB [a.F.]; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris Rn. 7; BeckOK BauGB/Jaeger, 52. Ed. 1.2.2021, BauGB § 125 Rn. 11), sodass die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts, es habe mit Blick darauf, dass es sich bei der jetzt erstmals hergestellten Erschließungsanlage um eine schon seit Jahren als Straße genutzte Fläche gehandelt habe, jedenfalls keiner "klassischen" Abwägung mehr bedurft, nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Der Gemeinde war es unbenommen, die Abwägung auf die in Rede stehende Erschließungsanlage zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 77.88 - juris Rn. 11 zur gemeindlichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit § 125 Abs. 2 Satz 3 BauGB [a.F.]; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris Rn. 7; BeckOK BauGB/Jaeger, 52. Ed. 1.2.2021, BauGB § 125 Rn. 11), sodass die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts, es habe mit Blick darauf, dass es sich bei der jetzt erstmals hergestellten Erschließungsanlage um eine schon seit Jahren als Straße genutzte Fläche gehandelt habe, jedenfalls keiner "klassischen" Abwägung mehr bedurft, nicht zu beanstanden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16

    Erlass einer neuen Baugenehmigung bei stattgebenden Beschluss gemäß § 80 Abs 5

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21
    Zwar sei der Bebauungsplan "G..." wegen Ausfertigungsmängeln nicht wirksam geworden, doch lägen diesem Bebauungsplan "materielle" Abwägungen der Belange zugrunde, die weder vom Verwaltungsgericht Cottbus in seiner Entscheidung vom 22. August 2016 (VG 3 L 78/16) noch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 25. Juli 2017 (OVG 10 S 47.16) beanstandet worden seien.
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